Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS)?

Seit dem 1. April 2012 gibt es neue gesetzliche Regelungen, die es Ihnen ermöglichen, sich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) ganz individuell bei Ihrem Weg in Arbeit unterstützen zu lassen.

Wenn Sie Kunde der Agentur für Arbeit sind, haben Sie Anspruch auf einen solchen Gutschein, wenn Sie in den letzten drei Monaten seit mindestens sechs Wochen arbeitslos sind. Haben Sie in diesem Zeitraum an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Maßnahme teilgenommen, werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, die vor dieser Maßnahme lagen, angerechnet.

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, kann Ihnen durch Ihr Jobcenter ein AVGS ausgestellt werden. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt des Gutscheins.

Neu ist seit dem 1. April 2012, dass Sie einen AVGS nutzen können, um sich optimal auf eine Arbeitsaufnahme vorzubereiten. Das funktioniert ähnlich wie beim Bildungsgutschein: Sie erhalten einen Gutschein für zertifizierte Coachings, Beratungen oder Kurzqualifizierungen im Einzel- oder Gruppentraining und können selbst einen zugelassenen Träger auswählen, der für Sie die entsprechende Leistung erbringt.

Einen AVGS können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. bei Ihrem Jobcenter beantragen.

Rechtsgrundlage: § 45 SGB III